Ein Lächeln für die ganze Familie

Wir haben die häufigsten Frage zusammengestellt und hoffen Ihnen damit zu helfen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns anzusprechen.

FAQ – Behandlung von Kindern
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Wann sollte ich das erste Mal zum Kieferorthopäden gehen?

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Das erste Mal sollte der Kieferorthopäde sich das Gebiss im Alter von 5 Jahren anschauen.
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Wann sollte die kieferorthopädische Behandlung beginnen?

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Im Durchschnitt sollte die Behandlung im 9. –10. Lebensjahr beginnen.
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Ist es gut, wenn die Behandlung möglichst früh begonnen wird?

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Nur bei einigen Ausnahmen (z. B. Kreuzbiss) sollte vor dem 9. Lebensjahr mit einer kieferorthopädischen Behandlung begonnen werden. Der Kieferorthopäde sollte deshalb zur Sicherheit eine Untersuchung im Alter von 5 Jahren durchführen. In den meisten Fällen wird er jedoch nicht sofort beginnen.
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Müssen erst alle „bleibenden“ Zähne durchgebrochen sein, bevor eine Zahnspange Sinn macht?

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Nein, die Behandlung sollte schon vorher, im sogenannten Wechselgebiss, begonnen werden. Wird zu lange gewartet, kann es für bestimmte Behandlungen bereits zu spät sein.
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Kann ich im Voraus etwas tun, um Fehlstellungen zu verhindern?

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Viele Fehlstellungen sind „angeboren“. Sie können sich jedoch dramatisch verschlechtern, wenn Milchzähne, die eine Platzhalterfunktion ausüben, vorzeitig verloren gehen. Deshalb ist die Zahnpflege und der regelmäßige Zahnarztbesuch auch für die Zahnstellung besonders wichtig.
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Sind feste Spangen besser als herausnehmbare Spangen?

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Für bestimmte Aufgaben sind sie das beste Mittel (z. B. Zahndrehungen). Für andere Aufgaben jedoch sind herausnehmbare Spangen besser geeignet (z. B. Unterkieferrücklagen).
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Bekommt man von festen Spangen Löcher in den Zähnen?

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Vorausgesetzt die Zähne werden auch mit der festen Spange sorgfältig geputzt, kann keine Karies entstehen. Bei unzureichender Mundhygiene sollte von einer Behandlung Abstand genommen werden.
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Ich bin gesetzlich versichert. Übernimmt meine Krankenkasse die Behandlungskosten?

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Maßgeblich ist ein System, in dem die Fehlstellungen in 5 Grade unterteilt werden (KIG-System). Übernommen wird die Behandlung ab Grad 3, also in den meisten Fällen. Bei Grad 1 oder 2 wird die Behandlung nicht übernommen, trotzdem kann eine Behandlung sinnvoll sein.
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Ich habe eine Zusatzversicherung. Übernimmt diese die Kosten, wenn die Krankenkasse nicht zahlt?

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In einigen Fällen ja, in anderen nicht. Bitte fragen Sie Ihren Sachbearbeiter.
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Ich bin privat versichert. Übernimmt die Versicherung die Behandlungskosten?

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Alle notwendigen Behandlungen werden in der Regel übernommen. Es sollte vorab ein Heil- und Kostenplan erstellt und die Kostenübernahmeerklärung der Versicherung abgewartet werden.
FAQ – Behandlung von Erwachsenen
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Bin ich als Erwachsener nicht viel zu alt für eine Zahnkorrektur?

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Grundsätzlich ist in jedem Alter eine kieferorthopädische Behandlung möglich. Voraussetzung sind ein gesundes Zahnfleisch und eine gesunder Zahnhalteapparat.
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Funktioniert auch eine herausnehmbare Spange für nachts?

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Weder die herausnehmbare Spange noch allein nächtliches Tragen reichen für eine Zahnregulierung aus.
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Ich möchte keine kieferorthopädische Behandlung. Kann man trotzdem verhindern, dass meine Zähne noch schiefer werden?

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Ja, dazu kann ein festsitzender Retainer eingeklebt werden. Alternativ kann nachts eine Haltespange oder eine Schiene getragen werden.
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Ich bin privat versichert. Übernimmt die Versicherung die Behandlungskosten?

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Alle notwendigen Behandlungen werden in der Regel übernommen. Es sollte vorab ein Heil- und Kostenplan erstellt und die Kostenübernahmeerklärung der Versicherung abgewartet werden.
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Ich bin gesetzlich versichert. Übernimmt meine Krankenkasse die Behandlungskosten?

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Nur bei schweren Fehlstellungen, bei denen die Behandlung in Kombination mit einem chirurgischen Eingriff zur Verlagerung der Kiefer notwendig ist, übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Behandlung.

Praxis für Kieferorthopädie
Dr. Ralph Kretschmer

Gartenstraße 13
14169 Berlin
Tel.: 030 8 11 50 10
E-Mail: praxiskretschmer@online.de

Sprechzeiten:
Montag - Freitag:
8–12 und 13–18 Uhr

Mittwoch:
keine Sprechzeiten

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